NIS-2 Richtlinie: Warum Warten für die Energiewirtschaft keine Strategie ist
Einleitung
Die Vernetzung kritischer Infrastrukturen bietet enorme Chancen, erhöht aber auch die Angriffsfläche für Cyberattacken. Die neue NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) hebt die Sicherheitsanforderungen in der EU auf ein neues Level. Besonders für Energieerzeuger und Netzbetreiber in Deutschland bedeutet dies eine drastische Ausweitung der Pflichten.
Was ändert sich durch NIS-2?
- Erweiterter Geltungsbereich: Die Zahl der regulierten Unternehmen in Deutschland steigt von etwa 2.000 auf über 30.000. Dies umfasst nun auch viele mittelständische Marktteilnehmer im Energiesektor.
- Verantwortung der Geschäftsführung: Cybersicherheit wird zur direkten Chefsache. Die Leitungsebene haftet persönlich für die Umsetzung von Risikomanagement-Maßnahmen.
- Konkrete Maßnahmen: Unternehmen müssen Incident Management, Lieferkettensicherheit und Konzepte zur Geschäftskontinuität (Business Continuity) nachweisen.
- Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Bußgelder.
Die Verzahnung mit anderen Gesetzen
NIS-2 steht nicht allein. In Deutschland wird sie durch das NIS2UmsuCG (voraussichtlich Frühjahr 2025) in nationales Recht gegossen. Sie wird ergänzt durch:
- CER-Richtlinie: Fokus auf die physische Resilienz kritischer Anlagen.
- Cyber Resilience Act (CRA): Verbindliche Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Komponenten ab ca. 2027.
Strategische Empfehlung
Trotz der regulatorischen Last ist eine frühzeitige Implementierung entscheidend. Nutzen Sie technische Schutzmaßnahmen wie:
- Verschlüsselung und sichere Kommunikationsprotokolle.
- Strenge Zugriffskontrollen nach dem Prinzip der geringsten Privilegien.
- Einsatz von KI-basierten Anomalie-Erkennungssystemen.
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