NIS-2-Richtlinine

NIS2-Richtlinie (NIS2): Ein umfassender Überblick

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Ein unachtsamer Moment, ein Klick zu viel – schon kann es passieren: Das eigene IT-System ist gehackt, verschlüsselt oder sogar komplett außer Betrieb. Von ärgerlich bis existenzbedrohend reicht die Bandbreite der möglichen Auswirkungen eines Cyberangriffs. Deshalb ist es für Unternehmen – egal ob groß oder klein – unerlässlich, sich frühzeitig und umfassend gegen derartige Bedrohungen zu schützen. In einigen Bereichen ist dies nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Hier kommt die NIS2-Richtlinie ins Spiel.


1. Grundlagen der NIS2-Richtlinie

Im Jahr 2016 trat die ursprüngliche EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen – kurz NIS-Richtlinie – in Kraft. Diese sollte ein hohes Sicherheitsniveau für systemkritische und sensible Infrastrukturen (KRITIS) in den EU-Mitgliedsstaaten gewährleisten. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und stetig wachsender Bedrohungen für die Cybersicherheit wurde diese Regelung weiterentwickelt.

Im November 2022 wurde die sogenannte NIS2-Richtlinie beschlossen, um den europäischen Rechtsrahmen zu modernisieren und den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Die NIS2-Richtlinie ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und muss bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Obwohl die Umsetzung in einigen Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, aktuell noch verzögert erfolgt, wird NIS2 flächendeckend Wirkung zeigen. Unternehmen und Behörden sollten sich daher so früh wie möglich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.

Ergänzend zu NIS2 regelt die CER-Richtlinie Vorgaben hinsichtlich der physischen Sicherheit und Resilienz von kritischen und wichtigen Einrichtungen. Diese beiden Regelwerke ergänzen sich und tragen zusammen zu einem robusten europäischen Cyber-Sicherheitsniveau bei.

Die NIS2-Richtlinie legt Maßnahmen fest, die in der gesamten EU ein hohes, einheitliches Cyber-Sicherheitsniveau sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:

  1. Nationale Cyber-Sicherheitsstrategien: Alle EU-Staaten müssen nationale Strategien entwickeln und zuständige Behörden, Cyber-Krisenmanagement-Teams, zentrale Anlaufstellen für Cybersicherheit sowie Computer-Notfallteams benennen oder einrichten.
  2. Cyber-Sicherheitsrisikomanagement und Berichtspflichten: Betroffene Einrichtungen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und Cyber-Sicherheitsvorfälle zu melden.
  3. Austausch von Cyber-Sicherheitsinformationen: Vorgaben zum Informationsaustausch sollen helfen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.
  4. Aufsichts- und Durchsetzungspflichten: Die nationalen Behörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der NIS2-Vorgaben.

Die NIS2-Pflichten erstrecken sich nicht nur auf die primär betroffenen Einrichtungen, sondern auch auf Dienstleistungsunternehmen, die in deren Auftrag tätig sind. Dies betrifft somit die gesamte Lieferkette.


2. Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie legt klar fest, welche Einrichtungen von den neuen Vorgaben erfasst werden. Dabei wird zwischen wesentlichen Einrichtungen (Essential Entities) und wichtigen Einrichtungen (Important Entities) unterschieden.

Wesentliche Einrichtungen

Diese betreffen Organisationen in den folgenden Sektoren:

  • Energie: Elektrizität, Fernwärme, Erdöl, Erdgas und Wasserstoff.
  • Transport: Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt und Straßenverkehr.
  • Bankenwesen: Kreditinstitute.
  • Finanzmärkte: Handelsplätze für Finanzprodukte.
  • Gesundheit: Gesundheitsdienstleister, Labore, Medizinforschung, Pharmazeutik und Medizingeräte.
  • Trinkwasser und Abwasserwirtschaft
  • Digitale Infrastrukturen: DNS-Anbieter, Top-Level-Domain-Registrare, Cloud Provider, Rechenzentren, Content Delivery Networks sowie Anbieter elektronischer Kommunikationssysteme.
  • IT-Service Anbieter
  • Öffentliche Verwaltung: Insbesondere Zentralregierungen.
  • Weltraumsektor: Nicht Satelliten, sondern die zugehörige Bodeninfrastruktur.

Wichtige Einrichtungen

Diese werden in folgenden Sektoren angesiedelt:

  • Post und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemikalien: Produktion, Herstellung und Handel.
  • Lebensmittel: Produktion, Herstellung und Handel.
  • Herstellung bestimmter industrieller Produkte: Dazu gehören Medizinprodukte, Computer, Elektronik, Optik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau oder Kraftfahrzeuge.
  • Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke.
  • Forschung

Die 18 Sektoren werden in den Anhängen 1 und 2 der NIS2-Richtlinie detailliert erläutert. Grundsätzlich fällt eine Einrichtung in den Anwendungsbereich von NIS2, wenn sie in einem dieser Sektoren tätig ist und bestimmte Schwellenwerte überschreitet:

  • Wesentliche Einrichtungen: Mindestens 250 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro sowie eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
  • Wichtige Einrichtungen: Bereits ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro.

Einrichtungen, die unter diesen Schwellenwerten bleiben, sind von NIS2 nicht erfasst – auch wenn sie in einen der 18 Sektoren fallen. Es gibt außerdem Sonderfälle, wie etwa Telekommunikationsanbieter oder Vertrauensdiensteanbieter (z. B. Anbieter qualifizierter elektronischer Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung 2.0), die unabhängig von den Sektoren erfasst werden. Zudem gelten für den Finanzsektor spezielle Regelungen, wie die DORA-Verordnung.


3. Maßnahmen der NIS2-Richtlinie

Wer unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt, muss eine Reihe von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen gelten sowohl für wesentliche als auch für wichtige Einrichtungen und erstrecken sich über die gesamte Lieferkette. Zu den zentralen Anforderungen zählen:

  1. Erstellung und Umsetzung von Informationssicherheitsrichtlinien: Unternehmen müssen klare Richtlinien für das Risikomanagement und die Informationssicherheit entwickeln.
  2. Prävention, Detektion und Meldung von Sicherheitsvorfällen: Es müssen Maßnahmen implementiert werden, um Cyber-Sicherheitsvorfälle zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und schnell zu melden. Die Meldung an die zuständigen Behörden erfolgt in drei Schritten:
    • Erste Meldung: Innerhalb von 24 Stunden, sobald ein Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall besteht oder ein solcher bestätigt wird.
    • Folgemeldung: Innerhalb von maximal 72 Stunden müssen detailliertere Informationen übermittelt werden.
    • Abschlussmeldung: Spätestens nach einem Monat erfolgt eine umfassende Abschlussmeldung, die den Vorfall, die Ursachen, den Schweregrad und die ergriffenen Maßnahmen detailliert beschreibt.
  3. Betrieb eines Business Continuity Management Systems: Dies schließt Maßnahmen für Backup und Krisenmanagement ein, um den Geschäftsbetrieb auch im Notfall aufrechtzuerhalten.
  4. Sicherstellung der Sicherheit bei IT-Beschaffungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass IT- und Netzwerksysteme bereits bei der Beschaffung den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  5. Vorgaben für Kryptografie und Verschlüsselung: Es müssen geeignete Verschlüsselungstechniken und Sicherheitsprotokolle eingesetzt werden.
  6. Umsetzung von Zugangskontrollen: Der Zugang zu kritischen Systemen und Daten muss streng kontrolliert werden.
  7. Sichere Kommunikationssysteme: Der Einsatz von sicheren Sprach-, Video- und Textkommunikationssystemen sowie Notfallkommunikationssystemen ist verpflichtend.
  8. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette: Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer und Dienstleister den Sicherheitsanforderungen genügen.
  9. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Regelmäßige Schulungen zur Cyber-Sicherheit sind essenziell, um das Bewusstsein für potenzielle Bedrohungen zu schärfen.

Die NIS2-Richtlinie sieht zudem erhebliche Sanktionen vor, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Bei Verstößen können für wesentliche Einrichtungen Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Vorjahresumsatzes verhängt werden, während für wichtige Einrichtungen Maximalstrafen von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Umsatzes gelten – sofern der Umsatz 500 Millionen Euro übersteigt. Verantwortliche Führungspersonen können zudem persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen.


4. Fazit

Die NIS2-Richtlinie markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Infrastruktur in Europa. Sie modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen und stellt klare Vorgaben für den Umgang mit Cyber-Sicherheitsrisiken. Unternehmen und Behörden, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um den Schutz ihrer IT-Systeme und Daten zu gewährleisten – und das nicht nur intern, sondern entlang der gesamten Lieferkette.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, die eigenen Cyber-Sicherheitsstrategien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Orientierung an internationalen Standards wie der ISO 27001 kann hierbei hilfreich sein. Letztendlich dienen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie nicht nur dem Schutz vor Cyber-Angriffen, sondern auch der Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens des europäischen Binnenmarktes im digitalen Zeitalter.

Unternehmen sollten also nicht zögern, in ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu investieren und damit langfristig ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken.


Bleiben Sie informiert, schulen Sie Ihre Mitarbeiter und überprüfen Sie regelmäßig Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen – so stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung und wachsender Bedrohungen gut geschützt ist.

KI-Gesetz in Deutschland

Das KI-Gesetz in Deutschland: Chancen, Herausforderungen und Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft

Die Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert unsere Welt in rasantem Tempo. Von autonom fahrenden Autos bis hin zu personalisierten Medizinlösungen – KI-Technologien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage: Wie reagiert Deutschland rechtlich auf diese Veränderungen? Gibt es ein spezifisches KI-Gesetz, und welche Fragestellungen ergeben sich daraus für verschiedene Zielgruppen?

Aktueller Stand der KI-Regulierung in Deutschland

Obwohl es in Deutschland bislang kein spezifisches "KI-Gesetz" gibt, arbeiten sowohl nationale als auch europäische Institutionen intensiv an Regulierungsrahmen, um den Einsatz von KI verantwortungsvoll zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist der Entwurf der Europäischen Union für eine KI-Verordnung, bekannt als EU AI Act, der direkte Auswirkungen auf Deutschland haben wird.

Der EU AI Act: Ein Überblick

Der EU AI Act zielt darauf ab, einen harmonisierten Rechtsrahmen für KI innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Er sieht eine risikobasierte Regulierung vor, die KI-Anwendungen je nach ihrem potenziellen Risiko für die Gesellschaft in verschiedene Kategorien einteilt:

  • Unvertretbares Risiko: KI-Anwendungen, die als Bedrohung für Sicherheit, Lebensunterhalt oder Rechte von Personen angesehen werden, sollen verboten werden (z. B. Social Scoring durch Regierungen)
  • Hohes Risiko: Anwendungen, die in kritischen Bereichen wie Gesundheit, Verkehr oder Justiz eingesetzt werden, unterliegen strengen Auflagen
  • Geringes oder minimales Risiko: Für die meisten KI-Systeme gelten weniger strenge oder keine spezifischen Anforderungen

Interessante Fragestellungen

  1. Wie wird ethische Verantwortung sichergestellt?
    • Die Frage der ethischen KI-Nutzung ist zentral. Wie können Algorithmen diskriminierungsfrei und transparent gestaltet werden?
  2. Welche Pflichten haben Unternehmen?
    • Unternehmen müssen Compliance-Anforderungen erfüllen, darunter Risikobewertungen, Dokumentationspflichten und Transparenzvorgaben
  3. Wie beeinflusst die Regulierung Innovation?
    • Es besteht die Sorge, dass zu strenge Regeln die Innovationskraft hemmen könnten. Wie kann ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Fortschritt gefunden werden?
  4. Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
    • Geplant sind erhebliche Bußgelder, die sich an denen der DSGVO orientieren und bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes betragen können
  5. Wie werden personenbezogene Daten geschützt?
    • Inwieweit überschneiden sich KI-Regulierung und Datenschutz, und wie können synergetische Effekte genutzt werden?

Relevante Zielgruppen

  • Unternehmen und Start-ups: Besonders solche, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen sich auf neue Compliance-Anforderungen einstellen
  • Öffentliche Einrichtungen: Behörden, die KI für Verwaltungszwecke nutzen, sind ebenfalls betroffen, insbesondere im Bereich der automatisierten Entscheidungsfindung
  • Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie profitieren von erhöhtem Schutz, müssen aber auch über ihre Rechte informiert werden
  • Wissenschaft und Forschung: Forschungsinstitute müssen abwägen, wie offene Innovation mit regulatorischen Anforderungen vereinbart werden kann

Antworten auf die Fragestellungen

  1. Ethische Verantwortung sicherstellen
    • Unternehmen sollten Ethik-Richtlinien entwickeln und ethische Aspekte bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigen ("Ethics by Design"). Interdisziplinäre Teams können helfen, blinde Flecken zu vermeiden
  2. Pflichten für Unternehmen
    • Es ist ratsam, ein Compliance-Management-System einzuführen, das speziell auf KI-Anwendungen zugeschnitten ist. Dazu gehören regelmäßige Audits und Schulungen für Mitarbeitende
  3. Einfluss auf Innovation
    • Durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Förderung von "Regulatory Sandboxes" können Unternehmen Innovation fördern und gleichzeitig regulatorischen Anforderungen gerecht werden
  4. Sanktionen bei Verstößen
    • Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig rechtlichen Rat einholen und interne Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen
  5. Schutz personenbezogener Daten
    • Die Integration von Datenschutzkonzepten wie "Privacy by Design" ist essenziell. KI-Systeme sollten so konzipiert sein, dass sie nur die notwendigsten Daten verarbeiten

Ausblick und Empfehlungen

Die Regulierung von KI stellt eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft dar. Sie bietet die Chance, Vertrauen in neue Technologien zu schaffen und gleichzeitig Innovation zu fördern. Unternehmen und Institutionen sollten die kommenden Regelungen nicht als Hürde, sondern als Möglichkeit sehen, nachhaltige und verantwortungsvolle KI-Lösungen zu entwickeln.

Empfehlungen:

  • Frühzeitige Auseinandersetzung: Informieren Sie sich proaktiv über aktuelle Entwicklungen und passen Sie Ihre Strategien entsprechend an.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Technik, Recht und Ethik sollten Hand in Hand gehen, um ganzheitliche Lösungen zu erarbeiten.
  • Transparenz fördern: Offene Kommunikation über KI-Einsatz stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Interessante Fakten

  • Künstliche Intelligenz wird immer mehr zu einem entscheidenden Wirtschaftsfaktor. Länder, die frühzeitig auf die richtigen Rahmenbedingungen setzen, können einen Wettbewerbsvorteil erzielen.
  • Deutschland investiert verstärkt in KI-Forschung und -Entwicklung, um im globalen Vergleich eine führende Position einzunehmen.

Fazit

Das kommende KI-Regulierungsumfeld, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, wird einen tiefgreifenden Einfluss auf verschiedene Bereiche haben. Es liegt an den Akteuren, die Herausforderungen anzunehmen und die Chancen zu nutzen, um eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte KI-Landschaft in Deutschland zu gestalten.

Wussten Sie schon? Die Diskussion um KI-Regulierung ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Jeder von uns kann dazu beitragen, indem wir uns informieren und aktiv am Diskurs teilnehmen.