Warten ist keine Strategie: NIS-2 fordert jetzt Taten, nicht Ausreden!

Warten ist keine Strategie

NIS-2 fordert jetzt Taten, nicht Ausreden!

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie. Sie soll die Cybersicherheit in Europa weiter stärken und bringt insbesondere für kritische und wichtige Sektoren deutlich verschärfte Anforderungen mit sich. In diesem Artikel erfährst du, auf welche Themen sich IT-Teams jetzt fokussieren sollten, um die neuen Vorgaben rechtzeitig und effektiv umzusetzen. Außerdem erhältst du einen Schritt-für-Schritt-Maßnahmenplan, wie du schnell sichtbare und spürbare Verbesserungen in der Informationssicherheit deines Unternehmens erzielen kannst.


1. Was ist neu an NIS-2?

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: NIS-2 umfasst nicht mehr nur klassische „kritische Infrastrukturen“ (KRITIS), sondern auch viele weitere Unternehmen, die in essenziellen Bereichen tätig sind (z. B. Logistik, Finanzdienstleistungen, Abfallwirtschaft, digitale Infrastrukturen, Gesundheitswesen, usw.)
  2. Höhere Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen: Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie definiert klare Vorgaben für Risikomanagement, Incident Response, Business Continuity und mehr
  3. Strengere Durchsetzung und Sanktionen: Artikel 89 sieht deutlich höhere Bußgelder und die persönliche Haftung von Geschäftsführungen und Managementebenen vor
  4. Verantwortlichkeit des Managements: Das Top-Management kann sich nicht mehr aus der Verantwortung ziehen. Sie müssen aktiv für die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen sorgen

2. Relevante Themen für IT-Teams

2.1 Risikomanagement und Governance

  • Risikobewertung: Identifiziere die größten Gefahrenquellen für dein Unternehmen (z. B. Cyberangriffe, Systemausfälle, Lieferkettenrisiken)
  • Maßnahmenableitung: Definiere passende Gegenmaßnahmen und priorisiere diese nach dem zu erwartenden Schadenspotenzial
  • Kontinuierliche Überprüfung: Führe regelmäßig Risiko-Assessments durch, da sich Bedrohungslage und Technologie ständig ändern

2.2 Incident Response und Notfallmanagement

  • Klare Prozesse: Lege fest, wer im Krisenfall welche Aufgaben übernimmt und wie die Kommunikation (intern/extern) verläuft
  • Übungen und Tests: Führe Notfallübungen durch (z. B. Penetrationstests, Table-Top-Exercises), um die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen
  • Dokumentation: Stelle sicher, dass alle relevanten Prozesse und Verantwortlichkeiten schriftlich festgehalten sind

2.3 Business Continuity & Disaster Recovery

  • Redundanzen: Schaffe Ausweichmöglichkeiten bei Ausfällen (z. B. Backup-Rechenzentrum, Cloud-Fallback)
  • Wiederanlaufpläne: Definiere, wie Systeme im Ernstfall schnellstmöglich wiederhergestellt werden können
  • Regelmäßige Tests: Überprüfe deine Notfallkonzepte und Wiederherstellungspläne in definierten Abständen

2.4 Lieferketten- und Cloud-Sicherheit

  • Vertragliche Regelungen: Stelle sicher, dass auch Lieferanten, Dienstleister und Cloud-Anbieter deine Sicherheitsanforderungen einhalten
  • Audit und Monitoring: Führe regelmäßige Sicherheits-Audits durch und überprüfe die Wirksamkeit der Maßnahmen in der Lieferkette
  • Schnittstellen- und Zugriffsmanagement: Kontrolliere genau, welche Daten an externe Partner fließen und wer darauf zugreifen kann

2.5 Schulung und Sensibilisierung

  • Regelmäßige Trainings: Schule deine Mitarbeiter (inklusive Management) zu Themen wie Phishing, Passwortsicherheit und Meldewegen bei Vorfällen
  • Awareness-Kampagnen: Erhöhe das Sicherheitsbewusstsein durch kurze Lernvideos, Newsletter oder Workshops
  • Kultur der Offenheit: Fördere eine Kultur, in der Sicherheitsvorfälle schnell gemeldet und besprochen werden können, ohne Schuldzuweisungen

2.6 Kontinuierliche Überwachung und Reporting

  • Monitoring-Tools: Implementiere SIEM-Systeme (Security Information and Event Management) oder andere Monitoring-Lösungen, um Anomalien frühzeitig zu erkennen
  • Reporting: Dokumentiere alle Vorfälle, Maßnahmen und Ergebnisse von Prüfungen, um im Ernstfall gegenüber Behörden und Auditoren aussagefähig zu sein

3. Schritt-für-Schritt-Maßnahmenplan zur Einführung eines ISMS (und Erfüllung der NIS-2-Anforderungen)

Schritt 1: Management Commitment sicherstellen

  • Sensibilisierung des Top-Managements: Stelle in einer Präsentation oder einem Workshop klar heraus, welche Risiken drohen und welche Haftungsrisiken (persönlich und finanziell) entstehen können
  • Budget und Ressourcen: Kläre, welche finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten für die Umsetzung erforderlich sind

Schritt 2: Geltungsbereich (Scope) definieren

  • Identifikation der kritischen Assets: Welche Systeme, Daten und Prozesse sind besonders schützenswert?
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten: Wer ist wofür zuständig (IT, Fachabteilungen, Lieferanten)?
  • Grenzen und Schnittstellen: Definiere, wo das ISMS beginnt und endet, und welche externen Partner einbezogen werden

Schritt 3: Risikoanalyse durchführen

  • Bedrohungen und Schwachstellen ermitteln: Verwende etablierte Methoden (z. B. nach ISO/IEC 27005, BSI-Standards)
  • Risikobewertung: Ordne den identifizierten Risiken eine Priorität zu (z. B. hoch, mittel, niedrig)
  • Maßnahmenplanung: Leite aus der Risikoanalyse konkrete Sicherheitsmaßnahmen ab (z. B. Hardening von Systemen, Netzsegmentierung, Backup-Strategie)

Schritt 4: Sicherheitskonzept entwickeln und dokumentieren

  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Lege verbindlich fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden (z. B. Passwortpolicy, Patch-Management, Netzwerk- und Zugriffsrechte)
  • Notfallpläne und Prozesse: Definiere Vorgehensweisen bei Sicherheitsvorfällen (Incident Response, Krisenkommunikation, Wiederanlauf)
  • Richtlinien und Policies: Erstelle dokumentierte Regeln (z. B. Acceptable Use Policy, BYOD-Richtlinie, Lieferantenmanagement-Richtlinie)

Schritt 5: Schulung und Sensibilisierung

  • Mitarbeiter-Trainings: Führe verpflichtende Schulungen durch, um grundlegendes Sicherheitswissen zu vermitteln (Phishing-Erkennung, Meldewege, etc.)
  • Awareness-Kampagnen: Nutze regelmäßige Erinnerungen (E-Mail, Intranet) und kurze E-Learning-Einheiten, um das Thema präsent zu halten
  • Führungskräfte einbinden: Auch das Management und Abteilungsleiter müssen geschult werden, um als Vorbilder zu agieren

Schritt 6: Technische Umsetzung und Quick Wins

  • Schnelle Erfolge: Identifiziere einfache Maßnahmen, die rasch umzusetzen sind (z. B. Multi-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Sicherheitsupdates, Segmentierung besonders sensibler Netzbereiche)
  • Monitoring und SIEM: Implementiere oder verbessere bestehende Monitoring-Systeme, um Angriffe frühzeitig zu erkennen
  • Regelmäßige Audits: Prüfe in kurzen Abständen (z. B. quartalsweise) den Fortschritt der Umsetzung und passe Maßnahmen an

Schritt 7: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

  • Review und Reporting: Lege fest, wie oft das ISMS überprüft wird (z. B. jährlich oder halbjährlich)
  • Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen: Reagiere auf neue Bedrohungen und Lessons Learned aus Vorfällen
  • Zertifizierung (optional): Überlege, ob eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 sinnvoll ist, um den Reifegrad eures ISMS offiziell zu belegen

4. Sichtbare und spürbare Effekte für dein Unternehmen

  1. Reduzierung von Sicherheitsvorfällen: Durch klare Prozesse und Schulungen sinkt die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Angriffe
  2. Schnellere Reaktionszeiten: Ein etabliertes Incident-Response-Team kann Angriffe oder Störungen früher erkennen und effizienter abwehren
  3. Höheres Vertrauen: Kunden, Geschäftspartner und Behörden gewinnen mehr Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Professionalität deines Unternehmens
  4. Transparenz und Compliance: Mit einem ISMS bist du in der Lage, auf Anfragen von Auditoren und Aufsichtsbehörden schnell und nachvollziehbar zu reagieren
  5. Besserer Geschäftsschutz: Kontinuierliche Sicherheitsmaßnahmen und eine nachhaltige Sicherheitskultur sichern langfristig das Geschäft und reduzieren finanzielle Risiken

5. Fazit

Die NIS-2-Richtlinie ist ein deutlicher Weckruf für Unternehmen, ihre Cybersicherheit auf ein neues Niveau zu heben. Für IT-Teams bedeutet dies, jetzt die Initiative zu ergreifen und gemeinsam mit dem Management ein strukturiertes, wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufzubauen. Durch einen klaren Maßnahmenplan, kontinuierliche Schulung und Sensibilisierung sowie regelmäßige Überprüfungen können schnell sichtbare und spürbare Effekte erreicht werden. So lassen sich die Anforderungen aus NIS-2 nicht nur erfüllen, sondern auch die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegen Cyberbedrohungen signifikant erhöhen.


Tipp: Warte nicht, bis die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Die Zeit bis zur verbindlichen Umsetzung vergeht schnell, und eine frühzeitige Vorbereitung verschafft dir nicht nur Sicherheit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil.

 

NIS-2-Richtlinine

NIS2-Richtlinie (NIS2): Ein umfassender Überblick

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Ein unachtsamer Moment, ein Klick zu viel – schon kann es passieren: Das eigene IT-System ist gehackt, verschlüsselt oder sogar komplett außer Betrieb. Von ärgerlich bis existenzbedrohend reicht die Bandbreite der möglichen Auswirkungen eines Cyberangriffs. Deshalb ist es für Unternehmen – egal ob groß oder klein – unerlässlich, sich frühzeitig und umfassend gegen derartige Bedrohungen zu schützen. In einigen Bereichen ist dies nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Hier kommt die NIS2-Richtlinie ins Spiel.


1. Grundlagen der NIS2-Richtlinie

Im Jahr 2016 trat die ursprüngliche EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen – kurz NIS-Richtlinie – in Kraft. Diese sollte ein hohes Sicherheitsniveau für systemkritische und sensible Infrastrukturen (KRITIS) in den EU-Mitgliedsstaaten gewährleisten. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und stetig wachsender Bedrohungen für die Cybersicherheit wurde diese Regelung weiterentwickelt.

Im November 2022 wurde die sogenannte NIS2-Richtlinie beschlossen, um den europäischen Rechtsrahmen zu modernisieren und den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Die NIS2-Richtlinie ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und muss bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Obwohl die Umsetzung in einigen Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, aktuell noch verzögert erfolgt, wird NIS2 flächendeckend Wirkung zeigen. Unternehmen und Behörden sollten sich daher so früh wie möglich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.

Ergänzend zu NIS2 regelt die CER-Richtlinie Vorgaben hinsichtlich der physischen Sicherheit und Resilienz von kritischen und wichtigen Einrichtungen. Diese beiden Regelwerke ergänzen sich und tragen zusammen zu einem robusten europäischen Cyber-Sicherheitsniveau bei.

Die NIS2-Richtlinie legt Maßnahmen fest, die in der gesamten EU ein hohes, einheitliches Cyber-Sicherheitsniveau sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:

  1. Nationale Cyber-Sicherheitsstrategien: Alle EU-Staaten müssen nationale Strategien entwickeln und zuständige Behörden, Cyber-Krisenmanagement-Teams, zentrale Anlaufstellen für Cybersicherheit sowie Computer-Notfallteams benennen oder einrichten.
  2. Cyber-Sicherheitsrisikomanagement und Berichtspflichten: Betroffene Einrichtungen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und Cyber-Sicherheitsvorfälle zu melden.
  3. Austausch von Cyber-Sicherheitsinformationen: Vorgaben zum Informationsaustausch sollen helfen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.
  4. Aufsichts- und Durchsetzungspflichten: Die nationalen Behörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der NIS2-Vorgaben.

Die NIS2-Pflichten erstrecken sich nicht nur auf die primär betroffenen Einrichtungen, sondern auch auf Dienstleistungsunternehmen, die in deren Auftrag tätig sind. Dies betrifft somit die gesamte Lieferkette.


2. Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie legt klar fest, welche Einrichtungen von den neuen Vorgaben erfasst werden. Dabei wird zwischen wesentlichen Einrichtungen (Essential Entities) und wichtigen Einrichtungen (Important Entities) unterschieden.

Wesentliche Einrichtungen

Diese betreffen Organisationen in den folgenden Sektoren:

  • Energie: Elektrizität, Fernwärme, Erdöl, Erdgas und Wasserstoff.
  • Transport: Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt und Straßenverkehr.
  • Bankenwesen: Kreditinstitute.
  • Finanzmärkte: Handelsplätze für Finanzprodukte.
  • Gesundheit: Gesundheitsdienstleister, Labore, Medizinforschung, Pharmazeutik und Medizingeräte.
  • Trinkwasser und Abwasserwirtschaft
  • Digitale Infrastrukturen: DNS-Anbieter, Top-Level-Domain-Registrare, Cloud Provider, Rechenzentren, Content Delivery Networks sowie Anbieter elektronischer Kommunikationssysteme.
  • IT-Service Anbieter
  • Öffentliche Verwaltung: Insbesondere Zentralregierungen.
  • Weltraumsektor: Nicht Satelliten, sondern die zugehörige Bodeninfrastruktur.

Wichtige Einrichtungen

Diese werden in folgenden Sektoren angesiedelt:

  • Post und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemikalien: Produktion, Herstellung und Handel.
  • Lebensmittel: Produktion, Herstellung und Handel.
  • Herstellung bestimmter industrieller Produkte: Dazu gehören Medizinprodukte, Computer, Elektronik, Optik, elektrische Ausrüstung, Maschinenbau oder Kraftfahrzeuge.
  • Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke.
  • Forschung

Die 18 Sektoren werden in den Anhängen 1 und 2 der NIS2-Richtlinie detailliert erläutert. Grundsätzlich fällt eine Einrichtung in den Anwendungsbereich von NIS2, wenn sie in einem dieser Sektoren tätig ist und bestimmte Schwellenwerte überschreitet:

  • Wesentliche Einrichtungen: Mindestens 250 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro sowie eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
  • Wichtige Einrichtungen: Bereits ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro.

Einrichtungen, die unter diesen Schwellenwerten bleiben, sind von NIS2 nicht erfasst – auch wenn sie in einen der 18 Sektoren fallen. Es gibt außerdem Sonderfälle, wie etwa Telekommunikationsanbieter oder Vertrauensdiensteanbieter (z. B. Anbieter qualifizierter elektronischer Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung 2.0), die unabhängig von den Sektoren erfasst werden. Zudem gelten für den Finanzsektor spezielle Regelungen, wie die DORA-Verordnung.


3. Maßnahmen der NIS2-Richtlinie

Wer unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt, muss eine Reihe von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen gelten sowohl für wesentliche als auch für wichtige Einrichtungen und erstrecken sich über die gesamte Lieferkette. Zu den zentralen Anforderungen zählen:

  1. Erstellung und Umsetzung von Informationssicherheitsrichtlinien: Unternehmen müssen klare Richtlinien für das Risikomanagement und die Informationssicherheit entwickeln.
  2. Prävention, Detektion und Meldung von Sicherheitsvorfällen: Es müssen Maßnahmen implementiert werden, um Cyber-Sicherheitsvorfälle zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und schnell zu melden. Die Meldung an die zuständigen Behörden erfolgt in drei Schritten:
    • Erste Meldung: Innerhalb von 24 Stunden, sobald ein Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall besteht oder ein solcher bestätigt wird.
    • Folgemeldung: Innerhalb von maximal 72 Stunden müssen detailliertere Informationen übermittelt werden.
    • Abschlussmeldung: Spätestens nach einem Monat erfolgt eine umfassende Abschlussmeldung, die den Vorfall, die Ursachen, den Schweregrad und die ergriffenen Maßnahmen detailliert beschreibt.
  3. Betrieb eines Business Continuity Management Systems: Dies schließt Maßnahmen für Backup und Krisenmanagement ein, um den Geschäftsbetrieb auch im Notfall aufrechtzuerhalten.
  4. Sicherstellung der Sicherheit bei IT-Beschaffungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass IT- und Netzwerksysteme bereits bei der Beschaffung den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  5. Vorgaben für Kryptografie und Verschlüsselung: Es müssen geeignete Verschlüsselungstechniken und Sicherheitsprotokolle eingesetzt werden.
  6. Umsetzung von Zugangskontrollen: Der Zugang zu kritischen Systemen und Daten muss streng kontrolliert werden.
  7. Sichere Kommunikationssysteme: Der Einsatz von sicheren Sprach-, Video- und Textkommunikationssystemen sowie Notfallkommunikationssystemen ist verpflichtend.
  8. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette: Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer und Dienstleister den Sicherheitsanforderungen genügen.
  9. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Regelmäßige Schulungen zur Cyber-Sicherheit sind essenziell, um das Bewusstsein für potenzielle Bedrohungen zu schärfen.

Die NIS2-Richtlinie sieht zudem erhebliche Sanktionen vor, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Bei Verstößen können für wesentliche Einrichtungen Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Vorjahresumsatzes verhängt werden, während für wichtige Einrichtungen Maximalstrafen von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Umsatzes gelten – sofern der Umsatz 500 Millionen Euro übersteigt. Verantwortliche Führungspersonen können zudem persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen.


4. Fazit

Die NIS2-Richtlinie markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Infrastruktur in Europa. Sie modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen und stellt klare Vorgaben für den Umgang mit Cyber-Sicherheitsrisiken. Unternehmen und Behörden, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um den Schutz ihrer IT-Systeme und Daten zu gewährleisten – und das nicht nur intern, sondern entlang der gesamten Lieferkette.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, die eigenen Cyber-Sicherheitsstrategien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Orientierung an internationalen Standards wie der ISO 27001 kann hierbei hilfreich sein. Letztendlich dienen die Vorgaben der NIS2-Richtlinie nicht nur dem Schutz vor Cyber-Angriffen, sondern auch der Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens des europäischen Binnenmarktes im digitalen Zeitalter.

Unternehmen sollten also nicht zögern, in ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu investieren und damit langfristig ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken.


Bleiben Sie informiert, schulen Sie Ihre Mitarbeiter und überprüfen Sie regelmäßig Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen – so stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung und wachsender Bedrohungen gut geschützt ist.