Überblick EU-Datenräume

Die EU-Datenstrategie verfolgt das Ziel, eine datengesteuerte Wirtschaft zu schaffen und einen Binnenmarkt für Daten zu etablieren. Dies umfasst sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten sowie sensible Geschäftsdaten, die im Einklang mit den EU-Vorschriften und Werten sicher und nahtlos über Grenzen und Sektoren hinweg fließen können. Dies soll Unternehmen und Bürgern gleichermaßen zugutekommen.

Ein rechtlicher Rahmen für den Datenaustausch wird insbesondere durch den Data Act und den Data Governance Act gesetzt. Weitere wichtige Regelwerke sind der Digital Markets Act und der Digital Services Act, die große Online-Plattformen regulieren, sowie die Open Data Richtlinie, die die Weiterverwendung öffentlicher Daten ermöglicht.

Hauptmerkmale des EU-Datenraums

  • Sichere und datenschutzfreundliche Infrastruktur für die Zusammenführung, Nutzung und Verarbeitung von Daten.
  • Fairer, transparenter und nicht diskriminierender Zugang zu Daten.
  • Vertrauenswürdige Datenverwaltungsmechanismen, unter Berücksichtigung europäischer Vorschriften und Werte.
  • Schutz personenbezogener Daten durch die DSGVO und das Bundes- sowie Landesdatenschutzgesetz.
  • Regulierung der Cybersicherheit durch die NIS2-Richtlinie, das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, den Cyber Resilience Act, den Cybersecurity Act und das Geschäftsgeheimnisgesetz.
  • Schutz kritischer Infrastrukturen durch die CER-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz.
  • Sicherstellung der Finanzmarktstabilität durch DORA und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
  • Normen für die Automobilbranche durch TISAX.
  • Regulierung von Online-Plattformen durch den Digital Services Act und den Digital Markets Act.
  • Künstliche Intelligenz und Produktsicherheit durch die KI-Verordnung, die KI-Haftungsrichtlinie, die Produkthaftungsrichtlinie und die Produktsicherungsverordnung.
  • Verbraucherschutz für digitale Inhalte und Waren durch die Richtlinie über digitale Inhalte und die Warenverkaufsrichtlinie.
  • Zertifizierungsanforderungen für ISMS durch den BSI IT-Grundschutz.
  • Regulierung der digitalen Identität durch die eIDAS-Verordnung 2.0.
  • Stärkung der Cyberresilienz durch den Cyber Solidarity Act.

Sektorale EU-Datenräume

Um die Datenstrategie umzusetzen, entwickelt die EU Datenräume in 14 Sektoren:

  1. Landwirtschaft
  2. Kulturerbe
  3. Energie
  4. Finanzen
  5. Green Deal (Umwelt)
  6. Gesundheit
  7. Sprache
  8. Industrie (verarbeitendes Gewerbe)
  9. Medien
  10. Mobilität
  11. Öffentliche Verwaltung
  12. Forschung und Innovation
  13. Qualifikationen
  14. Tourismus

Die Implementierung dieser Datenräume erfordert sowohl technische als auch gesetzliche Voraussetzungen, die durch spezifische Vorschriften geregelt werden. Besonders im Gesundheitsdatenraum gibt es bereits erste Initiativen. Generell legt die EU verstärkt Wert auf Sicherheitsaspekte in ihren gesetzlichen Regelungen.

Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert